Elektroauto lädt an der Wallbox am Eigenheim

Ratgeber

W⁠a⁠l⁠l⁠b⁠o⁠x r⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g p⁠l⁠a⁠n⁠e⁠n

Kurz erklärt

Das W⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e in Kürze

• Jede Wallbox muss vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden, ab mehr als 12 kVA braucht sie seine Zustimmung.

• Neue Wallboxen über 4,2 kW sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG und senken Ihr Netzentgelt.

• Der ADAC nennt für eine 11-kW-Wallbox im Einfamilienhaus grob 1.200 bis 3.500 Euro inklusive Installation.

• Mit PV-Überschussladen fahren Sie mit Sonnenstrom vom eigenen Dach. Dafür braucht es einen Energiemanager.

• Mieter und Wohnungseigentümer haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine Ladestation. Verhandelt wird über das Wie.

11 oder 22 Kilowatt?

Die Ladeleistung einer Wallbox wird in Kilowatt angegeben, kurz kW. Sie beschreibt, wie viel Energie pro Stunde ins Auto fließen kann. Die Energiemenge selbst messen Sie in Kilowattstunden, kurz kWh. Eine Wallbox mit 11 kW kann in acht Stunden rechnerisch bis zu 88 kWh laden, das reicht über Nacht für nahezu jeden Akku.

Für das Eigenheim ist 11 kW deshalb der übliche Standard. Eine 22-kW-Box lädt nur dann schneller, wenn Ihr Fahrzeug diese Leistung mit Wechselstrom überhaupt aufnehmen kann. Das steht im Datenblatt, und viele Modelle sind auf 11 kW begrenzt. Dazu kommt, dass 22 kW eine Zustimmung des Netzbetreibers erfordern und den Hausanschluss stärker beanspruchen.

Von der normalen Haushaltssteckdose als Dauerlösung rät die Bundesnetzagentur aus Sicherheitsgründen ab. Die Hausinstallation ist nicht dafür ausgelegt, über viele Stunden hohe Ströme zu führen.

A⁠n⁠m⁠e⁠l⁠d⁠u⁠n⁠g und G⁠e⁠n⁠e⁠h⁠m⁠i⁠g⁠u⁠n⁠g

Jede Ladeeinrichtung muss dem Netzbetreiber vor der Inbetriebnahme mitgeteilt werden, das regelt die Niederspannungsanschlussverordnung gemäß § 19 NAV. Die Anmeldung ist kostenlos und wird in der Regel vom installierenden Elektrofachbetrieb erledigt.

Eine Zustimmung des Netzbetreibers ist zusätzlich nötig, wenn die Summe aller Ladeeinrichtungen an einem Anschluss mehr als 12 kVA beträgt. Das entspricht ungefähr 11 kW Wirkleistung. Eine einzelne 11-kW-Wallbox muss also angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Bei einer 22-kW-Box oder zwei 11-kW-Boxen am selben Anschluss ist die Zustimmung Pflicht.

Der Netzbetreiber muss sich laut Bundesnetzagentur innerhalb von zwei Monaten nach Ihrer Mitteilung äußern. Lehnt er ab, muss er die Gründe und mögliche Abhilfen nennen, etwa eine Verstärkung des Hausanschlusses. Planen Sie diesen Vorlauf ein, wenn das neue Auto bereits bestellt ist.

S⁠t⁠e⁠u⁠e⁠r⁠b⁠a⁠r gemäß § 14a EnWG

Wallboxen mit mehr als 4,2 kW, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gehen, gelten als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG. Der Netzbetreiber darf ihre Leistung bei einer drohenden Überlastung des örtlichen Netzes vorübergehend drosseln. Mindestens 4,2 kW bleiben dabei immer verfügbar, abschalten darf er die Box nicht.

Im Gegenzug zahlen Sie weniger Netzentgelt. Sie wählen zwischen verschiedenen Modulen.

• Modul 1 bringt eine pauschale Reduzierung pro Jahr, je nach Netzgebiet laut Bundesnetzagentur etwa 110 bis 190 Euro.

• Modul 2 senkt den Arbeitspreis des Netzentgelts auf 40 Prozent, setzt aber einen eigenen Zähler für die Wallbox voraus.

• Modul 3 ergänzt Modul 1 seit April 2025 um zeitvariable Netzentgelte und erfordert ein Smart Meter.

Welches Modul sich rechnet, hängt von Ihrem Ladeverhalten und vom Preisblatt Ihres Netzbetreibers ab. Für das Modul 3 lohnt sich ein Blick auf einen dynamischen Stromtarif, weil beide auf zeitliche Flexibilität setzen.

Was eine Wallbox kostet

Der ADAC beziffert die Kosten für eine gängige 11-kW-Wallbox im Einfamilienhaus auf grob 1.200 bis 3.500 Euro, Gerät und Installation zusammen. Das Gerät allein liegt nach ADAC-Angaben je nach Ausstattung bei etwa 200 bis 2.000 Euro.

Den größten Unterschied macht die Installation. Hängt die Box in der Garage direkt neben dem Zählerschrank, bleibt der Aufwand überschaubar. Lange Leitungswege, Erdarbeiten bis zum Carport, Wanddurchbrüche oder ein veralteter Zählerschrank treiben die Kosten nach oben. Ein Standfuß im Außenbereich kommt gesondert hinzu.

Eine bundesweite Förderung speziell für private Wallboxen im Einfamilienhaus gibt es laut ADAC seit 2024 nicht mehr. Ein seriöses Angebot setzt deshalb einen Blick auf Zählerschrank, Hausanschluss und Leitungsweg voraus, nicht nur einen Preis für das Gerät.

S⁠o⁠l⁠a⁠r⁠s⁠t⁠r⁠o⁠m ins Auto laden

Wer eine PV-Anlage besitzt, kann sein Auto gezielt mit Überschussstrom laden. Ein Energiemanager misst am Hausanschluss laufend, wie viel Solarstrom gerade übrig ist, und gibt genau diese Leistung an die Wallbox weiter. Statt für wenige Cent einzuspeisen, fahren Sie mit Ihrem eigenen Strom.

Technisch gibt es eine Hürde. Die meisten Fahrzeuge brauchen mindestens 6 Ampere Ladestrom. Das entspricht laut ADAC etwa 1,4 kW bei einphasigem und etwa 4,2 kW bei dreiphasigem Laden. Eine Wallbox mit automatischer Phasenumschaltung kann bei wenig Sonne einphasig laden und bei viel Sonne auf drei Phasen wechseln. Das erhöht den Solaranteil spürbar, gerade im Frühjahr und Herbst.

Die Grenze setzt meist der Alltag. Überschussladen funktioniert nur, wenn das Auto tagsüber zu Hause steht. Für Pendler ist die Kombination aus Speicher, Überschussladen am Wochenende und günstigem Nachtstrom oft der bessere Weg.

Elektroauto lädt an der Wallbox am Eigenheim

M⁠i⁠e⁠t⁠w⁠o⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g und WEG

Auch ohne eigenes Haus haben Sie Anspruch auf eine Lademöglichkeit. Mieter können von ihrem Vermieter gemäß § 554 BGB die Erlaubnis für bauliche Veränderungen verlangen, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen. Wohnungseigentümer haben gemäß § 20 Abs. 2 WEG einen entsprechenden Anspruch gegenüber der Gemeinschaft.

Der Anspruch betrifft das Ob, nicht das Wie. Über Art, Ort und Ausführung entscheidet die Eigentümergemeinschaft im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Die Kosten trägt grundsätzlich, wer die Ladestation verlangt.

In Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen ist ein Lastmanagement entscheidend. Es verteilt die verfügbare Anschlussleistung auf alle ladenden Fahrzeuge, damit nicht jede neue Wallbox eine teure Verstärkung des Hausanschlusses auslöst. Für solche Objekte haben wir ein eigenes dynamisches Lastmanagement entwickelt.

Elektroauto lädt an einem Ladepunkt in einer Tiefgarage, Ladeinfrastruktur für Wohnanlagen und Unternehmen

So gehen wir vor

Wir beginnen mit einem Blick auf Zählerschrank, Hausanschluss und Leitungsweg. Danach erhalten Sie ein Angebot, das den tatsächlichen Aufwand abbildet. Anmeldung und gegebenenfalls Zustimmung beim Netzbetreiber übernehmen wir, ebenso die Installation durch eigene Elektrofachkräfte und die Inbetriebnahme.

Besitzen Sie eine PV-Anlage oder planen Sie eine, binden wir die Wallbox in den Energiemanager ein. So laden Sie mit Überschussstrom und können später auch einen dynamischen Tarif nutzen.

FAQ

Häufige Fragen

Nein, eine einzelne 11-kW-Wallbox muss nur angemeldet werden. Die Zustimmung des Netzbetreibers ist erst nötig, wenn die Summe der Ladeeinrichtungen an einem Anschluss 12 kVA übersteigt. Bei zwei Boxen oder einer 22-kW-Box ist das der Fall.

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