Was Sie für eingespeisten Solarstrom bekommen, was das Solarspitzengesetz geändert hat und was die EEG-Reform für 2027 vorsieht.

Ratgeber
Vergütung im Wandel
Kurz erklärt
Das Wichtigste in Kürze
• Neue Anlagen bis 10 kWp erhalten bei Inbetriebnahme bis Ende 2026 für Teileinspeisung 7,70 Cent je kWh.
• Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 Jahre und bis zum Ende des 20. Jahres fest.
• Bei negativen Börsenpreisen gibt es für Neuanlagen keine Vergütung, die Förderdauer verlängert sich dafür.
• Ohne Smart Meter und Steuerbox dürfen neue Anlagen nur 60 Prozent ihrer Leistung einspeisen.
• Für Neuanlagen ab 2027 soll die feste Vergütung nach dem Regierungsentwurf entfallen, das Verfahren läuft.
Die Sätze bis Ende 2026
Die Einspeisevergütung ist der feste Betrag, den der Netzbetreiber für jede eingespeiste Kilowattstunde zahlt. Gemäß Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, richtet sich die Höhe nach dem Monat der Inbetriebnahme, der Anlagengröße und der Art der Einspeisung. Teileinspeisung heißt, Sie nutzen einen Teil des Stroms selbst und speisen den Überschuss ein. Bei Volleinspeisung geht der gesamte Strom ins Netz.
Für Anlagen auf Gebäuden, die vom 1. August bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, veröffentlicht die Bundesnetzagentur diese Sätze in Cent je kWh.
• Teileinspeisung bis 10 kWp 7,70 Cent
• Teileinspeisung 10 bis 40 kWp 6,66 Cent
• Teileinspeisung 40 bis 100 kWp 5,44 Cent
• Volleinspeisung bis 10 kWp 12,22 Cent
• Volleinspeisung 10 bis 100 kWp 10,24 Cent
Die Sätze gelten anteilig. Eine 15-kWp-Anlage erhält für zwei Drittel ihres Stroms den Satz bis 10 kWp und für ein Drittel den Satz der nächsten Stufe.
Degression und Laufzeit
Unter dem EEG 2023 sinken die Sätze für Neuanlagen alle sechs Monate um rund ein Prozent, jeweils zum 1. Februar und 1. August. Für Ihre Anlage zählt der Satz am Tag der Inbetriebnahme. Er bleibt danach fest, spätere Senkungen betreffen Sie nicht.
Gezahlt wird gemäß § 25 EEG für 20 Jahre, bei Solaranlagen bis zum 31. Dezember des 20. Jahres. Wer im Frühjahr in Betrieb geht, erhält die Vergütung also gut 20 Jahre lang. Als Inbetriebnahme gilt die erste Inbetriebsetzung nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, wenn die Anlage fest an ihrem dauerhaften Ort installiert ist.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass das EEG 2023 nur noch bis zum 31. Dezember 2026 anwendbar ist. Eine Nachfolgeregelung wird derzeit im Parlament beraten.
Negative Strompreise
An sonnigen Tagen mit wenig Verbrauch fällt der Börsenstrompreis zeitweise unter null. Dann zahlen Erzeuger dafür, Strom ins Netz geben zu dürfen. Mit dem sogenannten Solarspitzengesetz gilt seit dem 25. Februar 2025 für neue Anlagen, dass in diesen Zeiten keine Einspeisevergütung gezahlt wird.
Der Verlust wird ausgeglichen. Die ausgefallenen Zeiten werden nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren an das Ende des Förderzeitraums angehängt. Für Anlagen unter 100 kW greift die Regel gemäß § 51 EEG zudem erst nach dem Kalenderjahr, in dem ein Smart Meter eingebaut wurde. Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das Verbrauch und Einspeisung viertelstündlich erfasst und übermittelt.
Für Sie heißt das vor allem eines. Strom, der mittags im eigenen Haus, im Speicher oder im Elektroauto landet, ist von negativen Preisen nicht betroffen.

Die 60-Prozent-Regel
Neue Anlagen bis 100 kW mit Einspeisevergütung dürfen ohne Smart Meter und Steuerungseinrichtung höchstens 60 Prozent ihrer Modulleistung ins Netz einspeisen. Die Grenze betrifft die Einspeiseleistung, nicht die Strommenge. Was Sie im Haus verbrauchen oder speichern, zählt nicht dazu.
In der Praxis sind die Verluste gering. Die HTW Berlin hat sie für Volleinspeiser ohne Speicher berechnet und kommt auf etwa 1,1 Prozent des Jahresertrags bei Ost-West-Anlagen und bis zu 9 Prozent bei Südanlagen. Mit Eigenverbrauch und Speicher fallen sie meist noch kleiner aus.
Die Begrenzung entfällt, sobald Smart Meter und Steuerungseinrichtung eingebaut sind. Diese Steuerbox erlaubt dem Netzbetreiber, die Einspeisung bei drohender Netzüberlastung zu drosseln. Voraussetzung ist außerdem, dass der Netzbetreiber die Fernsteuerung erfolgreich getestet hat. Die jährlichen Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt.
Direkt vermarkten
Eine feste Einspeisevergütung gibt es gemäß § 21 EEG nur für Anlagen bis 100 kW. Größere Anlagen müssen ihren Strom direkt vermarkten. Dabei verkauft ein Dienstleister, der Direktvermarkter, den Strom an der Börse, der Betreiber erhält zusätzlich eine Marktprämie. Anlagen zwischen 25 und 100 kW können freiwillig in die Direktvermarktung wechseln, müssen dann aber fernsteuerbar sein.
Für Gewerbeanlagen mit Teileinspeisung kann klassische Direktvermarktung in Stunden mit negativen Preisen Verluste bringen. Mit unserem Partner WeShareEnergy bieten wir dafür Alternativen an, etwa die risikofreie Abgabe der Überschüsse in den Bilanzkreis von WeShareEnergy, ein Abrechnungskonto im Strommarkt, oder eine eigene Stromcommunity für Mitarbeitende und weitere Standorte.
Was ab 2027 geplant ist
Das Bundeskabinett hat am 29. Juli 2026 eine Novelle des EEG beschlossen. Der Bundestag hat sie am 24. September in erster Lesung beraten, am 5. Oktober folgte eine Anhörung im Wirtschaftsausschuss. Mitte Oktober 2026 liegt noch kein beschlossenes Gesetz vor, Bundesrat und EU-Kommission müssen ebenfalls zustimmen.
Nach dem Regierungsentwurf soll die feste Einspeisevergütung für neue Anlagen ab dem 1. Januar 2027 entfallen. Vorgesehen sind eine befristete Übergangszahlung für kleine Anlagen, eine stärkere Rolle der Direktvermarktung und eine dauerhafte Begrenzung der Einspeiseleistung neuer Dachanlagen. Verbände wie der BSW-Solar und der Bundesrat fordern Änderungen. Wie die Regeln im Detail aussehen, ist deshalb offen.
Relativ klar ist eine Linie. Anlagen, die bis zum 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, sollen nach dem Entwurf die heutigen Bedingungen behalten. Wir aktualisieren diesen Ratgeber, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Was Sie jetzt tun können
Je weniger die Einspeisung bringt, desto wertvoller wird jede selbst genutzte Kilowattstunde. Ein Speicher, ein Energiemanager und ein dynamischer Stromtarif heben den Eigenverbrauch deutlich. Mit SpotmyEnergy binden wir Smart Meter, Energiemanager und Tarif ein, sodass Speicher und Elektroauto bevorzugt in günstigen Stunden laden.
Überschüsse können Sie zusätzlich über die PV Energy Stromcommunity an Familie, Freunde oder eigene weitere Zählpunkte weitergeben, zu einem Preis, den Sie selbst festlegen. Nicht abgenommener Strom wird weiter nach EEG vergütet. Gern zeigen wir Ihnen in einer Simulation, welche Kombination sich für Ihr Haus rechnet.
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Wir zeigen Ihnen, wie viel Ihre Anlage mit Eigenverbrauch, Einspeisung und Speicher bringt. Auf Basis der Regeln, die heute gelten, und mit offenem Blick auf 2027.




