Elektroauto lädt an einem Ladepunkt in einer Tiefgarage, Ladeinfrastruktur für Wohnanlagen und Unternehmen

Laden im Mehrfamilienhaus

Laden für alle Stellplätze

Vermieter, WEG, Unternehmen

Ein Konzept statt E⁠i⁠n⁠z⁠e⁠l⁠l⁠ö⁠s⁠u⁠n⁠g⁠e⁠n

Sobald die ersten Bewohner oder Mitarbeitenden elektrisch fahren, kommt die Frage nach Lademöglichkeiten. Werden Wallboxen dann einzeln und ohne Plan installiert, stößt der Hausanschluss schnell an seine Grenzen, Leitungen werden doppelt verlegt und jeder spätere Ladepunkt wird teurer.

Besser ist ein Konzept für das ganze Objekt. Es legt fest, welche Grundinfrastruktur jetzt entsteht, wie die verfügbare Leistung verteilt wird und wie weitere Stellplätze nach und nach angeschlossen werden. Für Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften liefert es zugleich die Grundlage für einen sauberen Beschluss.

Wir planen und bauen Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften, Tiefgaragen und Unternehmen, mit eigenen Elektrikern und einem selbst entwickelten dynamischen Lastmanagement.

Rechtslage

Anspruch auf L⁠a⁠d⁠e⁠m⁠ö⁠g⁠l⁠i⁠c⁠h⁠k⁠e⁠i⁠t

Mieter

Mieter können gemäß § 554 BGB verlangen, dass der Vermieter bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden von Elektrofahrzeugen dienen. Der Anspruch entfällt nur, wenn die Maßnahme dem Vermieter auch unter Abwägung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Der Mieter kann dafür eine zusätzliche Sicherheit anbieten, abweichende Klauseln im Mietvertrag zu seinem Nachteil sind unwirksam.

Eigentümer

Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 20 WEG angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die das Laden ermöglichen. Ob geladen werden darf, steht damit nicht mehr zur Abstimmung. Wie die Lademöglichkeit umgesetzt wird, entscheidet die Gemeinschaft per Beschluss, wofür die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügt. Die Kosten trägt grundsätzlich, wer die Maßnahme verlangt, und er darf sie dann auch allein nutzen. Beschließt die Gemeinschaft den Ausbau mit mehr als zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller Miteigentumsanteile, werden die Kosten in der Regel auf alle verteilt.

Wir ersetzen keine Rechtsberatung, liefern aber die technischen Unterlagen, die Verwaltung und Eigentümer für eine fundierte Entscheidung brauchen.

Neubau-Wohnanlage mit Mehrfamilienhäusern, Ladeinfrastruktur für Eigentümergemeinschaften

Netzanschluss

Leistung klug v⁠e⁠r⁠t⁠e⁠i⁠l⁠e⁠n

Jedes Gebäude hat einen Hausanschluss mit begrenzter Leistung. Die Leistungsreserve ist der Abstand zwischen dieser Anschlussleistung und der höchsten Last, die im Haus heute schon auftritt. Zwanzig Wallboxen mit je 11 kW kämen rechnerisch auf 220 kW, tatsächlich laden aber selten alle Fahrzeuge zur selben Zeit mit voller Leistung.

Hier setzt Lastmanagement an. Ein statisches Lastmanagement teilt jedem Ladepunkt einen festen Anteil zu. Unser selbst entwickeltes dynamisches Lastmanagement misst dagegen laufend den tatsächlichen Verbrauch des Gebäudes und verteilt die jeweils freie Leistung auf die Fahrzeuge, die gerade laden. So lässt sich die vorhandene Anschlussleistung ausschöpfen, bevor über eine teure Verstärkung des Netzanschlusses gesprochen werden muss.

Übersteigt die Summe der Ladeeinrichtungen 12 kVA, braucht es die Zustimmung des Netzbetreibers. Die Ladepunkte gelten zudem als steuerbare Verbrauchseinrichtungen gemäß § 14a EnWG, deren Steuerung sich über ein Energiemanagement für das ganze Objekt bündeln lässt. Beides stimmen wir mit dem Netzbetreiber ab.

Zählerschrank mit Sicherungsautomaten und Verkabelung für Photovoltaikanlage und Ladeinfrastruktur

Abrechnung

Klare Z⁠u⁠o⁠r⁠d⁠n⁠u⁠n⁠g je Nutzer

Wenn mehrere Parteien an gemeinsam errichteter Infrastruktur laden, muss jeder geladene Strom eindeutig einem Nutzer zugeordnet werden. Dafür braucht jeder Ladepunkt eine eigene Messung und eine Freischaltung, etwa per RFID-Karte, einer kontaktlosen Karte, die den Ladevorgang einem Nutzer zuweist.

Welche Messtechnik vorgeschrieben ist, hängt davon ab, wer an wen abrechnet, zum Beispiel ob die Verwaltung an bekannte Bewohner abrechnet oder ein Unternehmen an Mitarbeitende und Gäste. Das klären wir vor der Planung, damit die Abrechnung über Hausverwaltung oder einen Dienstleister später ohne Nacharbeit funktioniert.

Ladevorgang an einer Wallbox wird freigeschaltet

Gesetzliche Vorgaben

P⁠f⁠l⁠i⁠c⁠h⁠t⁠e⁠n nach dem GEIG

Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG, schreibt bei Neubau und größerer Renovierung vor, wie viele Stellplätze für Elektromobilität vorbereitet werden müssen. Leitungsinfrastruktur bedeutet dabei die Kabelwege vom Stellplatz bis zum Zählerplatz, Vorverkabelung heißt, dass die Leitungen bereits liegen und ein Ladepunkt direkt angeschlossen werden kann. Das Gesetz wurde am 28. Juli 2026 geändert, die neuen Regeln gelten ab dem 1. Januar 2027.

• Neue Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen erhalten mindestens zur Hälfte Vorverkabelung, sonst Leitungsinfrastruktur, und mindestens einen Ladepunkt.

• Bei größerer Renovierung von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen gilt dieselbe Vorgabe zur Vorverkabelung, wenn Parkplatz oder dessen Elektrik betroffen sind.

• Neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen brauchen zusätzlich einen Ladepunkt je fünf Stellplätze.

• Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen brauchen ab 2027 einen Ladepunkt je zehn Stellplätze oder Leitungen für mindestens die Hälfte.

• Neu errichtete oder ersetzte Ladepunkte müssen ab 2027 intelligentes Laden über offene Kommunikationsstandards ermöglichen.

Als größere Renovierung gilt die Erneuerung von mehr als 25 Prozent der Gebäudehülle. Für Vorhaben mit Bauantrag bis Ende 2026 gelten Übergangsregeln, zudem gibt es Ausnahmen. Wir prüfen, was für Ihr Objekt gilt.

Luftaufnahme eines Mehrfamilienhauses mit Photovoltaik auf dem Flachdach

Ihre Vorteile

Was unser Konzept leistet

Eigenes L⁠a⁠s⁠t⁠m⁠a⁠n⁠a⁠g⁠e⁠m⁠e⁠n⁠t

Unser selbst entwickeltes dynamisches Lastmanagement verteilt die freie Leistung des Gebäudes in Echtzeit auf alle ladenden Fahrzeuge.

N⁠e⁠t⁠z⁠a⁠n⁠s⁠c⁠h⁠l⁠u⁠s⁠s geschont

Wir schöpfen die vorhandene Anschlussleistung aus, bevor ein teurer Ausbau des Hausanschlusses zum Thema wird.

B⁠e⁠s⁠c⁠h⁠l⁠u⁠s⁠s⁠r⁠e⁠i⁠f⁠e U⁠n⁠t⁠e⁠r⁠l⁠a⁠g⁠e⁠n

Bestandsaufnahme, Konzept und Kostenschätzung so aufbereitet, dass Verwaltung und Eigentümer fundiert abstimmen können.

Ausbau Schritt für Schritt

Die Grundinfrastruktur entsteht einmal, weitere Stellplätze werden angeschlossen, sobald Bedarf besteht.

A⁠b⁠r⁠e⁠c⁠h⁠n⁠u⁠n⁠g m⁠i⁠t⁠g⁠e⁠d⁠a⁠c⁠h⁠t

Messung und Freischaltung je Ladepunkt planen wir so, dass jeder Nutzer seinen Ladestrom selbst bezahlt.

Eigene E⁠l⁠e⁠k⁠t⁠r⁠i⁠k⁠e⁠r

Planung, Montage und Inbetriebnahme mit eigenen Fachkräften und festen Ansprechpartnern, ohne Subunternehmer.

Ablauf

Vom Wunsch zum L⁠a⁠d⁠e⁠p⁠u⁠n⁠k⁠t

01 B⁠e⁠s⁠t⁠a⁠n⁠d⁠s⁠a⁠u⁠f⁠n⁠a⁠h⁠m⁠e

Wir prüfen Hausanschluss, Zählerplätze, Leitungswege und Stellplätze und erfassen die heutige Spitzenlast des Gebäudes.

02 Konzept und Kosten

Sie erhalten ein Konzept mit Grundausbau, Lastmanagement und Erweiterungsstufen samt Kostenschätzung je Stufe.

03 B⁠e⁠s⁠c⁠h⁠l⁠u⁠s⁠s oder Freigabe

In der WEG dient das Konzept als Beschlussgrundlage, im Unternehmen als Entscheidungsvorlage. Auf Wunsch erläutern wir es in der Versammlung.

04 A⁠n⁠m⁠e⁠l⁠d⁠u⁠n⁠g und Montage

Wir stimmen uns mit dem Netzbetreiber ab, bauen die Infrastruktur und nehmen Ladepunkte und Lastmanagement in Betrieb.

05 Betrieb und Ausbau

Weitere Ladepunkte schließen wir an, wenn neue Nutzer dazukommen. Das Lastmanagement verteilt die Leistung dann neu.

FAQ

Häufige Fragen

Grundsätzlich nicht. Jeder Wohnungseigentümer kann gemäß § 20 WEG eine angemessene Lademöglichkeit verlangen. Die Gemeinschaft entscheidet aber darüber, wie sie umgesetzt wird, etwa über Leitungsweg, Technik und Lastmanagement.

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Persönliche Beratung

L⁠a⁠d⁠e⁠k⁠o⁠n⁠z⁠e⁠p⁠t für Ihr Objekt

Schreiben Sie uns über die Kontaktseite oder rufen Sie an unter 040 21111 3838. Wir beginnen mit einer Bestandsaufnahme und liefern Ihnen ein Konzept als Entscheidungsgrundlage.