Seit Juni 2026 erlaubt das Gesetz, Solarstrom mit Nachbarn zu teilen. Was davon in der Praxis schon funktioniert und welche Wege es heute gibt.

Ratgeber
Solarstrom teilen
Kurz erklärt
Das Wichtigste in Kürze
• Seit dem 1. Juni 2026 müssen Netzbetreiber Energy Sharing in ihrem Netzgebiet ermöglichen, ab Juni 2028 auch im Nachbarnetz.
• Erzeugung und Verbrauch müssen viertelstündlich gemessen werden, in der Praxis braucht es also Smart Meter.
• Netzentgelte, Umlagen und Steuern fallen auf geteilten Strom nach heutigem Stand weiter an.
• Die Umsetzung stockt. Wie Netzbetreiber Energy Sharing abwickeln müssen, ist zwischen Behörde und Verbänden umstritten.
• Mit der PV Energy Stromcommunity teilen Sie Überschüsse schon heute mit Familie und Freunden, deutschlandweit.
Was Energy Sharing bedeutet
Die Idee ist einfach. Wer auf dem Dach mehr Solarstrom erzeugt, als er selbst verbraucht, soll den Überschuss an Nachbarn, Freunde oder den Sportverein in der Nähe abgeben können, ohne dafür ein Energieversorger werden zu müssen. Der Strom fließt dabei über das öffentliche Netz, er wird also nur rechnerisch zugeordnet.
Das unterscheidet Energy Sharing von Mieterstrom und Gebäudeversorgung. Dort wird der Strom innerhalb eines Gebäudes verbraucht, ohne das öffentliche Netz zu nutzen. Beim Energy Sharing liegen Erzeuger und Verbraucher an verschiedenen Adressen.
Der Bundestag hat die Regelung im November 2025 beschlossen. Sie steht im Energiewirtschaftsgesetz gemäß § 42c EnWG und ist seit dem 1. Juni 2026 anwendbar.
Die Regeln im Überblick
Teilen dürfen Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, sowie Betreiber von Speichern, die nur solchen Strom aufnehmen. Infrage kommen Privatpersonen, Personengesellschaften und juristische Personen, deren Mitglieder selbst Stromverbraucher sind, etwa Genossenschaften. Unternehmen sind nur als kleine und mittlere Unternehmen zugelassen, und das Teilen darf nicht ihre überwiegende gewerbliche Tätigkeit sein.
• Anlage und alle belieferten Zähler müssen zunächst im selben Netzgebiet liegen.
• Ab dem 1. Juni 2028 kommt das direkt angrenzende Netzgebiet hinzu.
• Erzeugung und Verbrauch werden viertelstündlich gemessen.
• Ein Vertrag regelt Aufteilungsschlüssel und Preis je Kilowattstunde, auch kostenlos ist möglich.
• Den Reststrom bezieht jeder Teilnehmer weiter von einem Lieferanten seiner Wahl.
Kleine Anlagen werden von vielen Pflichten eines Stromlieferanten befreit. Das gilt für Haushaltskunden mit Anlagen bis 30 Kilowatt und in Mehrfamilienhäusern bis 100 Kilowatt. Der Betreiber muss die Teilnehmer aber vorab schriftlich darüber informieren, dass die Anlage den Bedarf nicht vollständig deckt und zusätzlicher Strom eingekauft werden muss.
Wo es in der Praxis hakt
Rechtlich ist Energy Sharing seit Juni 2026 möglich. Ein fertiges Produkt für die meisten Haushalte ist es im Oktober 2026 noch nicht. Dafür gibt es drei Gründe.
Erstens fehlen Smart Meter, also intelligente Messsysteme, die den Verbrauch viertelstundengenau erfassen. Laut Bundesnetzagentur hatten zum 30. Juni 2026 erst rund 5,9 Prozent aller Messstellen ein solches Gerät.
Zweitens ist umstritten, wie viel die Netzbetreiber selbst leisten müssen. Die Bundesnetzagentur hat im Juli 2026 mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht ein bereits bekanntes Dienstleistungsmodell ausreicht und für Netzbetreiber keine weiteren Umsetzungspflichten bestehen. Das Bündnis Bürgerenergie und andere Verbände kritisieren das deutlich, weil damit der Anspruch der Bürger ausgebremst werde.
Drittens fallen auf den geteilten Strom nach heutigem Stand die vollen Netzentgelte, Umlagen und Steuern an. Der Preisvorteil gegenüber einem normalen Stromtarif beschränkt sich deshalb auf den Energieanteil. Ob der Gesetzgeber hier nachsteuert, ist offen.
Die Rolle der Bürgerenergie
Getragen wird das Thema bisher vor allem von Energiegenossenschaften, Kommunen und engagierten Nachbarschaften. Für sie ist Energy Sharing mehr als ein Abrechnungsmodell. Es soll Menschen an der Energiewende beteiligen, die selbst kein geeignetes Dach haben.
In der Praxis rechnen Fachleute zunächst mit einzelnen Pilotprojekten. Wer sich engagieren möchte, findet bei regionalen Bürgerenergiegenossenschaften oft den besten Einstieg. Für den einzelnen Hausbesitzer lohnt es sich, die Entwicklung im Blick zu behalten und die eigene Anlage schon heute so zu planen, dass sie später teilnehmen kann, etwa mit einem Smart Meter.

Stromcommunity, was heute geht
Wer nicht warten möchte, kann Solarstrom schon heute teilen, über eine Stromcommunity. Gemeinsam mit unserem Partner WeShareEnergy bieten wir die PV Energy Stromcommunity an. Sie ist kein Energy Sharing gemäß § 42c EnWG, sondern beruht auf einem Lieferantenmodell, bei dem WeShareEnergy die Belieferung und Abrechnung übernimmt.
Als Anlagenbesitzer geben Sie Ihren Überschuss über das öffentliche Netz an Familie, Freunde, eigene weitere Zählpunkte oder Gewerbeeinheiten ab, und zwar deutschlandweit. Den Preis je Kilowattstunde legen Sie mit den Mitgliedern selbst fest, für die eigene Familie auch 0 Cent. Mehrere Abnehmer lassen sich priorisieren. Strom, den niemand abnimmt, wird weiter nach dem EEG vergütet.
• Kein Speicher nötig
• Infrarot-Lesekopf am Zähler, Grundgebühr 3,90 Euro im Monat
• Einrichtung 99 Euro je Lieferstelle, wenn wir Ihre PV-Anlage installieren
• Bestandsanlagen nach Aufwand
• Auch Volleinspeiser mit höherer EEG-Vergütung können teilnehmen
Für die Abnehmer kommen auf den vereinbarten Preis Netzentgelte, Umlagen, Abgaben, ein Transferbetrag und Mehrwertsteuer hinzu. Ihren Reststrom erhalten sie als Ökostrom.

Beide Wege im Vergleich
Energy Sharing gemäß § 42c EnWG ist auf das Netzgebiet beschränkt und setzt Smart Meter bei allen Beteiligten voraus. Sein Vorteil ist der gesetzliche Rahmen, der kleine Anlagen von Lieferantenpflichten befreit. Wie gut das im Alltag funktioniert, hängt derzeit stark vom jeweiligen Netzbetreiber ab.
Die Stromcommunity funktioniert schon heute und ist nicht an die Nachbarschaft gebunden. Ihre Tochter in München kann ebenso Mitglied sein wie Ihr Ferienhaus an der Ostsee. Die Abwicklung liegt bei WeShareEnergy, Sie müssen sich um Marktkommunikation und Abrechnung nicht kümmern.
Wirtschaftlich gilt für beide Modelle dasselbe. Geteilter Solarstrom spart Netzentgelte und Abgaben nicht ein. Der Vorteil liegt darin, dass Ihr Überschuss bei Menschen ankommt, die Sie selbst auswählen, zu einem Preis, den Sie gemeinsam festlegen. Liegt dieser Preis über der Einspeisevergütung, erlösen Sie mehr als bei reiner Einspeisung.
Ihr Einstieg mit uns
Wenn Sie eine neue PV-Anlage planen oder bereits eine besitzen, binden wir die Stromcommunity mit ein. Wir installieren den Lesekopf, WeShareEnergy übernimmt Verträge und Abrechnung. Die Entwicklung beim Energy Sharing verfolgen wir weiter und sagen Ihnen, sobald es in Ihrem Netzgebiet eine praktikable Lösung gibt.
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