Luftaufnahme eines Mehrfamilienhauses mit Photovoltaikanlage auf dem Dach in der Stadt

Ein Dach für alle

Kurz erklärt

Das W⁠i⁠c⁠h⁠t⁠i⁠g⁠s⁠t⁠e in Kürze

• Vermieter wählen meist zwischen Mieterstrom mit staatlichem Zuschlag und der schlankeren Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.

• Eine Eigentümergemeinschaft beschließt die Anlage mit einfacher Mehrheit, von der Mehrheit hängt ab, wer zahlt.

• Im Beispiel bringt gemeinsam genutzter Solarstrom rund 1.200 Euro mehr im Jahr als reine Einspeisung.

• Unser Partner WeShareEnergy übernimmt Abrechnung und Reststrom.

Auf einen Blick

Warum Strom vom Dach zählt

Eine Anlage mit 30 kWp (Kilowatt Peak, die Spitzenleistung der Module) erzeugt in Norddeutschland rund 26.250 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.

0 Cent

Netzentgelt für Solarstrom im Haus

90 %

der Grundversorgung als Preisobergrenze

1,6 bis 2,5 Cent

Mieterstromzuschlag je kWh, Stand 2026

Ausgangslage

Warum das Dach oft leer bleibt

Am Dach liegt es selten. Mehrfamilienhäuser haben oft große, gut nutzbare Flächen. Die Hürden sind organisatorisch. Viele Parteien müssen sich einigen, der Strom soll fair verteilt werden, und wer Strom an Dritte liefert, übernimmt Pflichten aus dem Energierecht.

Der Gesetzgeber hat dafür mehrere Wege geschaffen. Welcher passt, hängt davon ab, ob im Haus vor allem Mieter oder Eigentümer wohnen und wie viel Aufwand Sie tragen möchten. Steht in Hamburg eine Dachsanierung an, kann zudem die Solarpflicht greifen.

Vier Modelle

Welcher Weg zu Ihrem Haus passt

Mehr zum Teilen von Strom über das Netz lesen Sie im Ratgeber Energy Sharing.

M⁠i⁠e⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠r⁠o⁠m

Strom vom Dach direkt an Mieter oder Gewerbe, Reststrom aus dem Netz inklusive. Der Preis liegt höchstens bei 90 % der Grundversorgung, dafür gibt es einen Zuschlag je Kilowattstunde.

Gebäudeversorgung

Jede Partei behält ihren Stromvertrag und erhält zusätzlich einen Anteil am Solarstrom. Weniger Pflichten, keine Preisgrenze, aber auch kein Zuschlag.

S⁠t⁠r⁠o⁠m⁠c⁠o⁠m⁠m⁠u⁠n⁠i⁠t⁠y

Überschuss geht über das öffentliche Netz an weitere eigene Zählpunkte, Gewerbe, Familie oder Freunde. Den Preis je Kilowattstunde legen die Mitglieder selbst fest.

V⁠o⁠l⁠l⁠e⁠i⁠n⁠s⁠p⁠e⁠i⁠s⁠u⁠n⁠g

Der gesamte Strom geht gegen eine höhere Vergütung ins Netz. Das ist am einfachsten, aber die Bewohner zahlen weiter den vollen Strompreis.

Für Vermieter

M⁠i⁠e⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠r⁠o⁠m mit Partner

Beim Mieterstrom gemäß § 42a Energiewirtschaftsgesetz liefern Sie Solarstrom direkt an Ihre Mieter. Der Stromvertrag muss vom Mietvertrag getrennt sein, niemand darf zum Bezug verpflichtet werden. Die Pflichten eines Stromlieferanten übernimmt unser Partner WeShareEnergy, von der Abrechnung bis zum Reststrom aus 100 % Ökostrom.

Sie erhalten monatliche Gutschriften. Mit dem Modell MieterstromPLUS nutzen Sie Überschüsse zusätzlich in weiteren eigenen Immobilien. Auch in Eigentümergemeinschaften funktioniert das, mehr dazu unter Mieterstrom.

Mehrfamilienhaus mit schwarzen Solarmodulen auf dem Dach

Beispielrechnung

Was M⁠i⁠e⁠t⁠e⁠r⁠s⁠t⁠r⁠o⁠m bringt

Annahmen sind ein Haus mit 30 kWp, in dem rund 9.000 kWh Solarstrom direkt an die Mieter gehen, und ein Mieterstrompreis von 33 statt 37 Cent je kWh, also unter der gesetzlichen Obergrenze. Der Mieterstromzuschlag liegt für diese Größe anteilig bei rund 2,39 Cent je kWh.

Vereinfachte Beispielrechnung, Preis und Gutschriften für Ihr Haus ermitteln wir in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.

Für einen M⁠i⁠e⁠t⁠e⁠r⁠h⁠a⁠u⁠s⁠h⁠a⁠l⁠t

• Verbrauch 2.500 kWh im Jahr (Annahme)

• Bisher 2.500 kWh × 37 Cent = 925 €

• Mieterstrom 2.500 kWh × 33 Cent = 825 €

Rund 100 € weniger Stromkosten im Jahr

Zuschlag für den B⁠e⁠t⁠r⁠e⁠i⁠b⁠e⁠r

• 9.000 kWh direkt im Haus geliefert

• Zuschlag anteilig rund 2,39 Cent je kWh

• 9.000 kWh × 2,39 Cent = 215 €

Rund 215 € Mieterstromzuschlag im Jahr

Ergebnis

100 €

Für einen Mieterhaushalt, im Jahr

215 €

Zuschlag für den Betreiber, im Jahr

Für Eigentümer

G⁠e⁠m⁠e⁠i⁠n⁠s⁠a⁠m im Haus nutzen

Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gemäß § 42b Energiewirtschaftsgesetz ist die schlankere Variante. Jede Partei behält ihren Stromvertrag für den Reststrom und erhält einen Anteil am Solarstrom, verteilt nach einem festen Schlüssel je Viertelstunde. Dafür braucht jede teilnehmende Wohnung ein Smart Meter, also einen digitalen Zähler mit Viertelstundenmessung. Betreibt die Eigentümergemeinschaft die Anlage selbst, kann ein Beschluss den sonst nötigen Vertrag ersetzen.

Ehrlich gesagt hakt es vor Ort noch. Laut einer Umfrage von Bürgerenergie-Verbänden vom April 2026 ermöglichen bislang nur wenige Netzbetreiber das Modell reibungslos.

Photovoltaik auf dem begrünten Flachdach eines Mehrfamilienhauses

Beispielrechnung

G⁠e⁠m⁠e⁠i⁠n⁠s⁠a⁠m nutzen statt e⁠i⁠n⁠s⁠p⁠e⁠i⁠s⁠e⁠n

Annahmen sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Wohnungen, eine Anlage mit 30 kWp und rund 26.250 kWh Ertrag, davon 9.000 kWh im Haus genutzt statt Netzstrom zu 37 Cent. Die Vergütung gilt anteilig nach Anlagengröße, bei Volleinspeisung 12,22 und 10,24 Cent, bei Teileinspeisung 7,7 und 6,66 Cent, im Mittel also rund 7 Cent je kWh.

Vereinfachte Beispielrechnung ohne Anschaffung und Betriebskosten, sie zeigt nur den Unterschied im laufenden Ertrag.

V⁠o⁠l⁠l⁠e⁠i⁠n⁠s⁠p⁠e⁠i⁠s⁠u⁠n⁠g

• Ertrag rund 26.250 kWh im Jahr

• 8.750 kWh × 12,22 Cent = 1.069 €

• 17.500 kWh × 10,24 Cent = 1.792 €

Rund 2.860 € Vergütung im Jahr

G⁠e⁠m⁠e⁠i⁠n⁠s⁠a⁠m im Haus genutzt

• 9.000 kWh selbst genutzt × 37 Cent = 3.330 €

• 17.250 kWh eingespeist × rund 7 Cent = 1.208 €

• minus Messkosten 12 × rund 40 € = 480 €

Rund 4.060 € im Jahr, also rund 1.200 € mehr

Ergebnis

2.860 €

Volleinspeisung, im Jahr

4.060 €

Gemeinsam im Haus genutzt, im Jahr

Beschluss

So e⁠n⁠t⁠s⁠c⁠h⁠e⁠i⁠d⁠e⁠t die G⁠e⁠m⁠e⁠i⁠n⁠s⁠c⁠h⁠a⁠f⁠t

Eine Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach ist eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Wohnungseigentumsgesetz, die Kosten verteilen sich gemäß § 21.

Einfache Mehrheit

Seit der Reform 2020 genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung.

Kein E⁠i⁠n⁠z⁠e⁠l⁠a⁠n⁠s⁠p⁠r⁠u⁠c⁠h

Einzelne Eigentümer können keine Dachanlage verlangen. Privilegiert sind nur Steckersolargeräte, also kleine Balkonkraftwerke.

Alle zahlen

Bei mehr als zwei Dritteln der Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile tragen alle die Kosten, sofern sie nicht unverhältnismäßig sind.

Rechnet sich die Anlage

Verdient sie ihre Kosten in angemessener Zeit wieder ein, tragen ebenfalls alle die Kosten.

Sonst nur B⁠e⁠f⁠ü⁠r⁠w⁠o⁠r⁠t⁠e⁠r

In allen anderen Fällen zahlen nur die Eigentümer, die zugestimmt haben, und nur ihnen stehen die Erträge zu.

Solide G⁠r⁠u⁠n⁠d⁠l⁠a⁠g⁠e

Für die Versammlung braucht es Dachzustand, Statik, Ertragsprognose, Wirtschaftlichkeitsrechnung und einen klaren Vorschlag zum Betriebsmodell.

Mit uns

Vom B⁠e⁠s⁠c⁠h⁠l⁠u⁠s⁠s zum S⁠o⁠l⁠a⁠r⁠s⁠t⁠r⁠o⁠m

Planung, Montage und Inbetriebnahme übernehmen unsere eigenen Fachkräfte, Mieterstrom und Stromcommunity wickelt WeShareEnergy ab.

01

Beratung und Prüfung

Unsere Ertrags- und Wirtschaftlichkeitssimulation vergleicht die Modelle für Ihr Haus. Den schriftlichen Bericht nutzen Sie auch als Grundlage für die Eigentümerversammlung.

02

V⁠o⁠r⁠b⁠e⁠r⁠e⁠i⁠t⁠u⁠n⁠g

Gemeinsam mit WeShareEnergy sprechen wir die Mieter an, stimmen uns mit dem Messstellenbetreiber ab und bereiten das Vertragswerk vor.

03

I⁠n⁠s⁠t⁠a⁠l⁠l⁠a⁠t⁠i⁠o⁠n

Unsere Teams montieren die Anlage und bauen die Zähler nach dem abgestimmten Messkonzept um.

04

A⁠n⁠m⁠e⁠l⁠d⁠u⁠n⁠g im Markt

Für den elektronischen Datenaustausch mit Netzbetreiber und Lieferanten planen Sie ab Auftrag mindestens etwa sechs Wochen ein.

05

Start

Solarstrom fließt in die Wohnungen, Reststrom kommt als Ökostrom, die Abrechnung läuft monatlich.

Ausblick

L⁠a⁠d⁠e⁠p⁠u⁠n⁠k⁠t⁠e gleich m⁠i⁠t⁠p⁠l⁠a⁠n⁠e⁠n

Sollen in Tiefgarage oder Hof später viele Wallboxen hinzukommen, planen wir das gleich mit. Unser selbst entwickeltes dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung so auf alle Ladepunkte, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird. Jede Kilowattstunde vom Dach, die im Haus bleibt, verbessert dabei die Rechnung.

Häufige Fragen

Was Kunden uns fragen

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