Wie Vermieter und Eigentümergemeinschaften Strom vom eigenen Dach nutzen, welche Beschlüsse nötig sind und was es in Euro bringt.

Ein Dach für alle
Kurz erklärt
Das Wichtigste in Kürze
• Vermieter wählen meist zwischen Mieterstrom mit staatlichem Zuschlag und der schlankeren Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
• Eine Eigentümergemeinschaft beschließt die Anlage mit einfacher Mehrheit, von der Mehrheit hängt ab, wer zahlt.
• Im Beispiel bringt gemeinsam genutzter Solarstrom rund 1.200 Euro mehr im Jahr als reine Einspeisung.
• Unser Partner WeShareEnergy übernimmt Abrechnung und Reststrom.
Auf einen Blick
Warum Strom vom Dach zählt
Eine Anlage mit 30 kWp (Kilowatt Peak, die Spitzenleistung der Module) erzeugt in Norddeutschland rund 26.250 Kilowattstunden (kWh) im Jahr.
0 Cent
Netzentgelt für Solarstrom im Haus
90 %
der Grundversorgung als Preisobergrenze
1,6 bis 2,5 Cent
Mieterstromzuschlag je kWh, Stand 2026
Ausgangslage
Warum das Dach oft leer bleibt
Am Dach liegt es selten. Mehrfamilienhäuser haben oft große, gut nutzbare Flächen. Die Hürden sind organisatorisch. Viele Parteien müssen sich einigen, der Strom soll fair verteilt werden, und wer Strom an Dritte liefert, übernimmt Pflichten aus dem Energierecht.
Der Gesetzgeber hat dafür mehrere Wege geschaffen. Welcher passt, hängt davon ab, ob im Haus vor allem Mieter oder Eigentümer wohnen und wie viel Aufwand Sie tragen möchten. Steht in Hamburg eine Dachsanierung an, kann zudem die Solarpflicht greifen.
Vier Modelle
Welcher Weg zu Ihrem Haus passt
Mehr zum Teilen von Strom über das Netz lesen Sie im Ratgeber Energy Sharing.
Mieterstrom
Strom vom Dach direkt an Mieter oder Gewerbe, Reststrom aus dem Netz inklusive. Der Preis liegt höchstens bei 90 % der Grundversorgung, dafür gibt es einen Zuschlag je Kilowattstunde.
Gebäudeversorgung
Jede Partei behält ihren Stromvertrag und erhält zusätzlich einen Anteil am Solarstrom. Weniger Pflichten, keine Preisgrenze, aber auch kein Zuschlag.
Stromcommunity
Überschuss geht über das öffentliche Netz an weitere eigene Zählpunkte, Gewerbe, Familie oder Freunde. Den Preis je Kilowattstunde legen die Mitglieder selbst fest.
Volleinspeisung
Der gesamte Strom geht gegen eine höhere Vergütung ins Netz. Das ist am einfachsten, aber die Bewohner zahlen weiter den vollen Strompreis.
Für Vermieter
Mieterstrom mit Partner
Beim Mieterstrom gemäß § 42a Energiewirtschaftsgesetz liefern Sie Solarstrom direkt an Ihre Mieter. Der Stromvertrag muss vom Mietvertrag getrennt sein, niemand darf zum Bezug verpflichtet werden. Die Pflichten eines Stromlieferanten übernimmt unser Partner WeShareEnergy, von der Abrechnung bis zum Reststrom aus 100 % Ökostrom.
Sie erhalten monatliche Gutschriften. Mit dem Modell MieterstromPLUS nutzen Sie Überschüsse zusätzlich in weiteren eigenen Immobilien. Auch in Eigentümergemeinschaften funktioniert das, mehr dazu unter Mieterstrom.

Beispielrechnung
Was Mieterstrom bringt
Annahmen sind ein Haus mit 30 kWp, in dem rund 9.000 kWh Solarstrom direkt an die Mieter gehen, und ein Mieterstrompreis von 33 statt 37 Cent je kWh, also unter der gesetzlichen Obergrenze. Der Mieterstromzuschlag liegt für diese Größe anteilig bei rund 2,39 Cent je kWh.
Vereinfachte Beispielrechnung, Preis und Gutschriften für Ihr Haus ermitteln wir in der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Für einen Mieterhaushalt
• Verbrauch 2.500 kWh im Jahr (Annahme)
• Bisher 2.500 kWh × 37 Cent = 925 €
• Mieterstrom 2.500 kWh × 33 Cent = 825 €
Rund 100 € weniger Stromkosten im Jahr
Zuschlag für den Betreiber
• 9.000 kWh direkt im Haus geliefert
• Zuschlag anteilig rund 2,39 Cent je kWh
• 9.000 kWh × 2,39 Cent = 215 €
Rund 215 € Mieterstromzuschlag im Jahr
Ergebnis
100 €
Für einen Mieterhaushalt, im Jahr
215 €
Zuschlag für den Betreiber, im Jahr
Für Eigentümer
Gemeinsam im Haus nutzen
Die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung gemäß § 42b Energiewirtschaftsgesetz ist die schlankere Variante. Jede Partei behält ihren Stromvertrag für den Reststrom und erhält einen Anteil am Solarstrom, verteilt nach einem festen Schlüssel je Viertelstunde. Dafür braucht jede teilnehmende Wohnung ein Smart Meter, also einen digitalen Zähler mit Viertelstundenmessung. Betreibt die Eigentümergemeinschaft die Anlage selbst, kann ein Beschluss den sonst nötigen Vertrag ersetzen.
Ehrlich gesagt hakt es vor Ort noch. Laut einer Umfrage von Bürgerenergie-Verbänden vom April 2026 ermöglichen bislang nur wenige Netzbetreiber das Modell reibungslos.

Beispielrechnung
Gemeinsam nutzen statt einspeisen
Annahmen sind eine Eigentümergemeinschaft mit 12 Wohnungen, eine Anlage mit 30 kWp und rund 26.250 kWh Ertrag, davon 9.000 kWh im Haus genutzt statt Netzstrom zu 37 Cent. Die Vergütung gilt anteilig nach Anlagengröße, bei Volleinspeisung 12,22 und 10,24 Cent, bei Teileinspeisung 7,7 und 6,66 Cent, im Mittel also rund 7 Cent je kWh.
Vereinfachte Beispielrechnung ohne Anschaffung und Betriebskosten, sie zeigt nur den Unterschied im laufenden Ertrag.
Volleinspeisung
• Ertrag rund 26.250 kWh im Jahr
• 8.750 kWh × 12,22 Cent = 1.069 €
• 17.500 kWh × 10,24 Cent = 1.792 €
Rund 2.860 € Vergütung im Jahr
Gemeinsam im Haus genutzt
• 9.000 kWh selbst genutzt × 37 Cent = 3.330 €
• 17.250 kWh eingespeist × rund 7 Cent = 1.208 €
• minus Messkosten 12 × rund 40 € = 480 €
Rund 4.060 € im Jahr, also rund 1.200 € mehr
Ergebnis
2.860 €
Volleinspeisung, im Jahr
4.060 €
Gemeinsam im Haus genutzt, im Jahr
Beschluss
So entscheidet die Gemeinschaft
Eine Solaranlage auf dem Gemeinschaftsdach ist eine bauliche Veränderung gemäß § 20 Wohnungseigentumsgesetz, die Kosten verteilen sich gemäß § 21.
Einfache Mehrheit
Seit der Reform 2020 genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Eigentümerversammlung.
Kein Einzelanspruch
Einzelne Eigentümer können keine Dachanlage verlangen. Privilegiert sind nur Steckersolargeräte, also kleine Balkonkraftwerke.
Alle zahlen
Bei mehr als zwei Dritteln der Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile tragen alle die Kosten, sofern sie nicht unverhältnismäßig sind.
Rechnet sich die Anlage
Verdient sie ihre Kosten in angemessener Zeit wieder ein, tragen ebenfalls alle die Kosten.
Sonst nur Befürworter
In allen anderen Fällen zahlen nur die Eigentümer, die zugestimmt haben, und nur ihnen stehen die Erträge zu.
Solide Grundlage
Für die Versammlung braucht es Dachzustand, Statik, Ertragsprognose, Wirtschaftlichkeitsrechnung und einen klaren Vorschlag zum Betriebsmodell.
Mit uns
Vom Beschluss zum Solarstrom
Planung, Montage und Inbetriebnahme übernehmen unsere eigenen Fachkräfte, Mieterstrom und Stromcommunity wickelt WeShareEnergy ab.
01
Beratung und Prüfung
Unsere Ertrags- und Wirtschaftlichkeitssimulation vergleicht die Modelle für Ihr Haus. Den schriftlichen Bericht nutzen Sie auch als Grundlage für die Eigentümerversammlung.
02
Vorbereitung
Gemeinsam mit WeShareEnergy sprechen wir die Mieter an, stimmen uns mit dem Messstellenbetreiber ab und bereiten das Vertragswerk vor.
03
Installation
Unsere Teams montieren die Anlage und bauen die Zähler nach dem abgestimmten Messkonzept um.
04
Anmeldung im Markt
Für den elektronischen Datenaustausch mit Netzbetreiber und Lieferanten planen Sie ab Auftrag mindestens etwa sechs Wochen ein.
05
Start
Solarstrom fließt in die Wohnungen, Reststrom kommt als Ökostrom, die Abrechnung läuft monatlich.
Ausblick
Ladepunkte gleich mitplanen
Sollen in Tiefgarage oder Hof später viele Wallboxen hinzukommen, planen wir das gleich mit. Unser selbst entwickeltes dynamisches Lastmanagement verteilt die verfügbare Leistung so auf alle Ladepunkte, dass der Hausanschluss nicht überlastet wird. Jede Kilowattstunde vom Dach, die im Haus bleibt, verbessert dabei die Rechnung.
Häufige Fragen
Was Kunden uns fragen
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